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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)
für die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- oder Software, Lizenzen und Dienstleistungen von EME AG

 AGB


1.  Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierender Bestandteil aller Verträge zwischen der EME AG (Lieferant) und Kunden (Käufer) über die Lieferung von Bauteilen, Geräten, Systemen, Hard- oder Software, Lizenzen und Dienstleistungen einzeln oder in beliebigen Kombinationen (Ware). Mit der Bestellung beim Lieferanten akzeptiert der Käufer diese AGB. Der Lieferant ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen oder sonstigen Konditionen des Käufers - egal in welcher Form - gebunden, welche die vorliegenden AGB ersetzen oder abändern, ausser der Lieferant hat diese im Ganzen oder als Teil explizit anerkannt. Wir beliefern ausschliesslich Firmen und Personen im kaufmännischen Verkehr (B2B).


2.  Technische Angaben

Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und haben ausschliesslich orientierenden Charakter. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherungen des Lieferanten für spezifische Eigenschaften. Für Inhalt-, Druck- und Übermittlungsfehler wird keine Haftung übernommen. Typenänderungen bleiben, ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von Gründen, jederzeit vorbehalten.


3.  Preise

Alle Preisangaben sind bis zur Bestätigung unverbindlich und Anpassungen bleiben, ohne vorherige Bekanntmachung oder Angabe von Gründen, jederzeit vorbehalten. Die Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive (ohne) Mehrwertsteuer, Export-Abgaben oder -Zölle, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung.
Transport, Verpackung und das Erstellen von Exportpapieren werden zusätzlich separat inRechnung gestellt.


4.  Liefertermine

Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, sofern sie vom Lieferanten schriftlich zugesichert sind. Solche Termine verlängern sich angemessen, soweit die Verzögerung durch den Käufer verursacht wird.
Eine allfällige Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und / oder zur Forderung von Schadenersatz. Bei Lieferverzögerungen, welche durch den Lieferanten verschuldet sind, kann der Käufer erst vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.


5.  Kaufvertrag

Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Lieferant ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Arbeitstagen durch Auslieferung der Ware oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach der schriftlichen oder elektronischen Bestellung und / oder Auftragsbestätigung bzw. Offertenannahme sowie diesen AGB.


6.  Lieferung / Beanstandung

Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware versendet wird. Der Lieferant kann zumutbare Teillieferungen ausführen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.


7.  Zahlungskonditionen

Die Rechnung ist durch den Käufer ohne jegliche Abzüge zu zahlen:
  1.  spätestens 30 Kalendertage nach dem Fakturadatum, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt.
  2.  im eCatalog (Internet) bei Auftragserteilung.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist Verzugszins von 5% geschuldet. Zusätzlich hat der Käufer alle Bearbeitungsgebühren zu bezahlen.


8.  Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer für die vom Lieferanten gelieferten Waren richten sich nach der vom Hersteller definierten Gewährleistungszeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Die Qualitäts-Etiketten des Lieferanten sind zwingend vorzulegen. Für Reparaturen oder Service beträgt die Gewährleistungszeit 3 Monate auf die vom Lieferanten ausgewechselten Teile und den damit verbundenen Funktionen. Die Gewährleistung umfasst Ersatz (Neu- oder Austauschware) oder Reparatur von fehlerhafter Ware oder Teilen davon. Bei "Last-Buy" Geschäften kann maximal der Warenbestellwert ersetzt werden. Für einwandfreie Ware, welche zur Garantiereparatur retourniert wurde, geht der Lieferantenaufwand zu Lasten des Käufers.


9.  Haftung

Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen und Zulieferer des Lieferanten ist ausgeschlossen.


10.  Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis unterliegt schweizerischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz des Lieferanten in Maur (Ebmatingen).
Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf seinen ordentlichen Gerichtsstand. Der Lieferant hat jedoch das Recht, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu belangen.


11.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.


Ebmatingen, Februar 2018 Ersetzt alle bisherigen Liefer-/Garantie-Bestimmungen

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