1. Einhaltung der Gesetze
Das gute Image und die Integrität der EME AG erfordern die uneingeschränkte Befolgung der Gesetze und verbindlichen Vorschriften in allen Ländern, in denen EME AG aktiv ist. Wir sind deshalb entschlossen, bei unseren Geschäftstätigkeiten alle anwendbaren Gesetze voll-umfänglich einzuhalten. Mitarbeitende sind dafür verantwortlich, dass sie die gesetzlichen Erfordernisse in ihrem Arbeitsbereich verstehen und befolgen. Das Management informiert sich über den relevanten gesetzlichen und regulativen Rahmen seines jeweiligen Geschäftsfelds und gibt seinen Teams die erforderlichen Anweisungen und Ratschläge. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihre Aufgaben in fairer Art und Weise wahr zu nehmen.
2. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Wir setzen uns dafür ein, die Umwelt zu schützen und die örtlichen Standards zu respektieren, die zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz entwickelt wurden. Unsere Betriebseinrichtungen betreiben wir unter Beachtung derartiger Anforderungen. Wir entwickeln unsere Produkte in Übereinstimmung mit den industriellen Standards in Bezug auf Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelterfordernisse.
3. Beziehungen zu Wettbewerbern und Geschäftspartnern
Wir betreiben fairen Wettbewerb, indem wir eine faire Preisgestaltung und den Schutz von Kunden und Konsumenten sicherstellen. Dieses Verhalten leitet unsere Beziehungen zu Wettbewerbern, Lieferanten, Händlern, Vertriebspartnern und Kunden. Wir unterlassen den Abschluss von Verträgen oder sonstigen Aktivitäten, die Preise oder Preisformeln festlegen oder abstimmen, Verkaufsgebiete (mit Ausnahme von gewissem Exklusivvertrieb) oder Kunden aufteilen bzw. den freien und offenen Wettbewerb unangemessen einschränken. Wir sehen auch von Verhaltensweisen ab, die geschützte oder im Wettbewerb sensible Informationen verbreiten. Fairer Wettbewerb betrifft alle Aspekte der Geschäftstätigkeit.
4. Nicht ordnungsgemässe Zahlungen
Der Ruf der EME AG für vertrauensvolles, ehrliches und faires Verhalten darf nicht durch das Anbieten oder den Empfang von Bestechungsgeldern oder durch Beteiligung an Korruption, in welcher Form auch immer, gefährdet werden. Im Umgang mit in- oder ausländischen öffentlichen, politischen oder militärischen Amtsträgern, Vertretern internationaler Organi-sationen oder jeglichen Vertretern des privaten Sektors dürfen die Mitarbeiter weder direkt noch indirekt irgendwelche Wertgegenstände anbieten, versprechen, zur Verfügung stellen oder empfangen, um dadurch ein Geschäft einzuholen, aufrecht zu erhalten oder abzu-schliessen oder sich auf andere Weise bei einer Geschäftstransaktion einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Dies schliesst das Anbieten und Empfangen von Zahlungen aber auch Ge-schenken, Bewirtungen oder Dienstleistungen ein, von denen vernünftiger Weise ange-nommen werden könnte, dass sie das Geschäftsgebaren oder die Geschäftstransaktionen beeinflussen. Dies trifft nicht auf die übliche Gastfreundlichkeit im Geschäftsverkehr zu.
5. Arbeitsverhältnisse
Alle Mitarbeitenden können von EME AG erwarten, dass diese ihre Verantwortlichkeiten als Arbeitgeber stets zeitgerecht und korrekt erfüllt. Die Gesellschaft wiederum erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass diese sich nach besten Kräften und Fähigkeiten einsetzen. Dabei finden die folgenden Grundsätze Anwendung:
- Wir fördern eine Arbeitskultur, die gegenseitigen Respekt, Offenheit und individuelle Integrität unterstützt.
- Wir respektieren die regionalen Standards / Normen der Sicherheits- und Gesundheits-bestimmungen am Arbeitsplatz.
- Bei der Einstellung von Personal und bei Beförderungen entscheiden wir aufgrund persönlicher Qualifikationen, Fähigkeiten und Leistungen, nicht jedoch aufgrund von Geschlecht, Rasse oder sonstigen diskriminierenden Faktoren.
- Wir unterstützen den Meinungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden und dem Management.
- Wir betreiben keine Zwangs- oder Kinderarbeit.
- Wir tolerieren keine Gewalt am Arbeitsplatz, einschliesslich Drohungen, drohendem Verhalten, Belästigungen, Einschüchterungen oder ähnlichem Verhalten.
- Wir schützen die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Mitarbeitenden.
Es wird von allen Mitarbeitenden erwartet, dass sie ihre Arbeit ohne Einfluss von Drogen oder Alkohol verrichten. Der Besitz, Vertrieb und Gebrauch von illegalen Drogen ist verboten und Alkohol während der Arbeit ist gemäss den internen Regeln der Anstellungsgesellschaft, wenn diese fehlen entsprechend den örtlichen Regeln, beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um den regulären Arbeitsplatz oder die Örtlichkeit eines Kunden handelt.
6. Schutz von Geschäftsdaten
Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, das Eigentum der EME AG sorgfältig zu behandeln und es vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und unerlaubter Nutzung, Zugang oder Veräusserung zu schützen. Vertrauliche Informationen (einschliesslich technischer, wirtschaftlicher und recht-licher Informationen) und Handelsgeheimnisse sind wichtige Vermögensgegenstände. Kein Mitarbeiter darf derartige Informationen gegenüber nicht autorisierten Dritten offenlegen, weder innerhalb noch ausserhalb der EME AG. Jeder Mitarbeiter hat die Vertraulichkeit derartiger Informationen gegenüber Dritten, z.B. Kunden oder Lieferanten, zu wahren. Zu vertraulichen Informationen gehören zum Beispiel:
- Technische Informationen über aktuelle oder geplante Produkte bzw. Herstellungsverfahren.
- Beschaffungspläne, Lieferanten-, Kunden- oder Preislisten.
- Kosten-, Preisgestaltungs-, Marketing- oder Dienstleistungsstrategien.
- nichtöffentliche Ertragsberichte und andere finanzielle Berichte.
- Informationen bezüglich Veräusserungen, Fusionen und Käufen von Gesellschaften oder Geschäften.
7. Nutzung von Informationstechnologien
Bezüglich der Nutzung von Computern, des Internets und der Software am Arbeitsplatz sind alle Mitarbeiter aufgefordert, die Richtlinien der EME AG zu befolgen. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, das Netzwerk der EME AG zu schützen sowie Straftaten und den Missbrauch von Software zu vermeiden.
8. Zweifelhafte Fälle
Sollten Sie Fragen zu dem Kodex haben oder Unterstützung in der Auslegung oder Anwendung dieser Verhaltensgrundsätze benötigen, wenden Sie sich bitte für Auskünfte an Ihren Vorgesetzten oder den Geschäftsführer.
Verstösse
Jeder Mitarbeiter der EME AG, der diesen Kodex verletzt, unterliegt angebrachten Massnahmen, bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrages. Hinweise auf Verstösse gegen diesen Kodex bringen dem berichtenden Mitarbeiter keine Nachteile. Verstösse sollen entweder dem Vorgesetzten oder dem Geschäftsführer gemeldet werden.
Einführung und Durchsetzung
Der Bereichsleiter ist verantwortlich für die Einführung und Durchsetzung des Kodex im jeweiligen Geschäftsbereich. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Einführung und Einhaltung dieses Kodex in der EME AG. Die Geschäftsführung bietet angemessene Informationen und Schulungen an, damit die Mitarbeiter der EME AG den Kodex richtig verstehen und befolgen.
Der Verhaltenskodex tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.